Sicherheit geht vor!

Hochvolt wird mehr und mehr Thema für die Werkstätten. Damit Sie zukünftig auch Verantwortung für Arbeiten an Fahrzeugen und Anbaugeräten mit HV-Komponenten übernehmen können, benötigen Sie eine entsprechende Schulung.

Darum qualifizieren Sie sich jetzt, konform zur neuen DGUV Information 209-093 für diese Arbeiten.
Anstehende Seminartermine finden Sie hier.

Entspricht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Auch in der LandBauTechnik (LBT) werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Unternehmerinnen und Unternehmer, die in ihren Werkstätten oder auf dem Markt mit derartigen Systemen in Verbindung kommen sind auch in der LandBauTechnik-Branche zukünftig gesetzlich verpflichtet und verantwortlich für das sichere Arbeiten und die Unfallverhütung an Hochvolt (HV)-Fahrzeugen.

Zu den Unternehmerpflichten gehören dabei zukünftig unter anderem die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung von Arbeitsanweisungen und Unterweisungen der Mitarbeiter, das Festlegen des Aufgaben- und Kompetenzbereichs und vieles mehr. Die Leitung, Aufsicht und die Ausübung der Aufgaben, kann an fachkundige Personen durch schriftliche Beauftragung übertragen werden. Deshalb brauchen die Servicewerkstätten entsprechend der Richtlinie der DGUV (DGUV Information 209-093) qualifizierte Fachkundige Personen für Hochvolt.

Standardisierte Fortbildung des LandBauTechnik-Bundesverbandes

Da sich die Technik, die Arbeitsgebiete und somit auch die Gefährdungsbeurteilungen in der LandBauTechnik von anderen Branchen unterschiedet, werden vom LandBauTechnik-Bundesverband in einer bundesweit standardisierten Fortbildung auf die Belange der Land- und Baumaschinenbranche spezifisch weitergebildet. Die Qualifizierung trägt zur Arbeitssicherheit für die Hochvolt-Technik, zur Gefährdungsbeurteilung und der damit verbundenen, praktischen Durchführung von Arbeiten an Hochvoltsystemen der Land- und Baumaschinentechnik sowie an Flurförderzeugen bei. Um Wartung, Reparatur, Instandsetzung und Fehlersuche an den HV-Systemen als autorisierter Servicepartner durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten zusätzlich durch Schulungen der Hersteller für die Fahrzeuge und Maschinen qualifiziert werden.

An wen richtet sich dieser Kurs?

Qualifizierte Servicekräfte (Gesellen, Servicetechniker, Meister) der Land- und Baumaschinen Betriebe mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (siehe Teilnehmervoraussetzungen).

Dauer der Fortbildung

In fünf Tagesmodulen werden in 46 UE (inkl. Prüfung) Theorie und Praxis vermittelt.

Die Inhalte werden vermittelt

  • Kenntnisse von relevanten Normen, Regeln und Vorschriften
  • Mögliche Gefahren sicher erkennen und alle Schutzmaßnahmen umzusetzen
  • HV-Systeme spannungsfrei zu schalten
  • Selbst Arbeiten an HV-Komponenten durchzuführen
  • Dritte unterweisen, damit diese in der Lage und berechtigt sind, unterstützende Tätigkeiten am HV-Fahrzeug unter ihrer Aufsicht durchzuführen und zu bedienen
  • Fehlersuche an HV-Systemen der Land- und Baumaschinentechnik

Das müssen Sie mitbringen

  • Meister und Gesellen in der Land- und Baumaschinentechnik oder Personen mit einer Berufsausbildung in einem fahrzeugtechnischen Beruf mit langjähriger Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) im LandBauTechnik-Bereich
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch arbeitsmedizinische Untersuchung entsprechend G25 (nicht älter als 3 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung, nicht älter als 2 Jahre)

Abschluss

Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat als „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)“ der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093). Dieses hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Im Anschluss kann durch eine zweitägige Qualifikationsauffrischung das Zertifikat verlängert werden.